GRW-Fördergebietskarte - Förderperiode 2022 - 2027


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Berliner Fördergebietskarte für die Förderperiode 2022 - 2027

Zur eindeutigen Feststellung des Fördergebietsstatus muss die genaue Anschrift des Investitionsstandortes eingetragen werden:

Die zulässige GRW-Förderung variiert innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig.

In der neuen Förderperiode ab 2022 gibt es in Berlin gemäß dieser Vorgabe C-Fördergebiete und D-Fördergebiete sowie Gebiete, in denen keine GRW-Förderung möglich ist.

In den beiden Berliner Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze gewährt werden:

C-Fördergebiet D-Fördergebiet 
Betriebsstätten von
kleinen Unternehmen 1)
30% Betriebsstätten von
kleinen Unternehmen1)
20%
Betriebsstätten von
mittleren Unternehmen 2)
20% Betriebsstätten von
mittleren Unternehmen 2)
10%
sonstige Betriebsstätten 10% sonstige Betriebsstätten maximal
300.000 Euro
Gesamtbetrag
innerhalb von
drei Steuerjahren
ab dem Zeitpunkt
der ersten Beihilfe

1) Kleine Unternehmen sind, die

  • weniger als 50 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.

Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 (ABl. EU Nr. L 63/22 vom 28. Februar 2004) in der jeweils gültigen Fassung

2) Mittlere Unternehmen sind, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.

Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 (ABl. EU Nr. L 63/22 vom 28. Februar 2004) in der jeweils gültigen Fassung

Für Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft gelten besondere Fördersätze.