Politik und Verwaltung
Die Landesregierung von Berlin
Die deutsche Hauptstadt ist Stadt und Bundesland zugleich. Der Regierende Bürgermeister entspricht dabei auf Landesebene den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer. Die Vertreter der Landesregierung werden vom Abgeordnetenhaus gewählt, Senatoren auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters.
Die Landesregierung besteht aus:
- Regierendem Bürgermeister
- Zehn Senatoren
Regierender Bürgermeister: Kai Wegner (CDU) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: Franziska Giffey (SPD) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senator für Finanzen: Stefan Evers (CDU) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Ute Bonde (CDU) Bild: SenMVKU/Vorwerk | |
Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Joe Chialo (CDU) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: Katharina Günther-Wünsch (CDU) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senatorin für Inneres und Sport: Iris Spranger (SPD) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: Cansel Kiziltepe (SPD) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: Dr. Felor Badenberg (parteilos) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Christian Gaebler (SPD) Bild: Hans-Christian Plambeck | |
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: Dr. Ina Czyborra (SPD) Bild: Hans-Christian Plambeck |
(Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei, 2024)
Berliner Verwaltung
Die Berliner Verwaltung gliedert sich in
- Hauptverwaltung
- Bezirksverwaltungen
Die Hauptverwaltung
Die Senatsverwaltungen mit jeweils einem Senator als Leiter bilden die obersten Landesbehörden.
Aufgaben der Senatsverwaltungen:
- Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten
- Planung und Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung
- Aufsicht über Hochschulen und landeseigenen Anstalten des öffentlichen Rechts
Nachgeordnete Behörden:
- Polizeipräsident
- Feuerwehr
- Justizbehörden
Die Bezirksverwaltungen
Seit der Bezirksreform 2001 gibt es in Berlin zwölf Bezirksverwaltungen.
Eine Bezirksverwaltung besteht aus einem Bezirksamt und den nichtrechtsfähigen Anstalten (z. B. Bezirksschule). Die Zuständigkeiten der dezentralen Bezirksverwaltungen sind örtlich begrenzt.
Aufgaben der Bezirksverwaltungen:
- bezirkseigene Angelegenheiten
- übertragene Vorbehaltsaufgaben
Der Senat übt die Aufsicht über die Bezirksverwaltungen aus.
(Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, 2013)
Berlin ist politisches und wirtschaftliches Entscheidungszentrum
Hier haben die wichtigsten politischen Entscheidungsgremien der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz: Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Jedes des 16 deutschen Bundesländer hat eine Ländervertretung in Berlin. Die räumliche Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern bietet einen entscheidenden Standortvorteil.
Mit zahlreichen diplomatischen Vertretungen aus aller Welt ist Berlin zudem eine wichtige Drehscheibe der deutschen Außenpolitik. Viele Vertretungen liegen im traditionellen "Diplomatenviertel" Tiergarten.
Bundesbehörden in Berlin
Die wichtigsten deutschen Bundesbehörden haben ihren Hauptsitz in Berlin, zahlreiche weitere unterhalten eine Außenstelle.
Bundesbehörden sind bundeseigene Verwaltungsstellen. Deutschlands höchste Verwaltungsträger sind die obersten Bundesbehörden. Hierzu zählen die Bundesministerien, das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und der Bundesrechnungshof.
Nachgeordnet sind die Bundesoberbehörden. Sie sind den Weisungen der obersten Bundesbehörden unterstellt und nehmen Aufgaben wahr, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht. Zu ihnen gehören u.a.:
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV),
- Bundesamt für Verfassungsschutz,
- Bundeskartellamt,
- Umweltbundesamt.
Die weiteren Zentralen Bundesbehörden unterstehen ebenfalls einem Bundesministerium. Sie sind für ein bestimmtes Fachgebiet bundesweit zuständig. Hierzu gehören u.a. die Bundesoberbehörden, das Bundeskriminalamt sowie das Deutsche Patent- und Markenamt.
(Quelle: Verfassung der Bundesrepublik Deutschland)
Verbände und Organisationen in Berlin
In Berlin haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sowie bedeutende wirtschaftsbezogene Institutionen und Vereinigungen ihren Hauptsitz. Zahlreiche weitere Verbände und Organisationen sind in der deutschen Hauptstadt vertreten. Die ansässigen Organisationen und Verbände sind wichtiger Bestandteil des wirtschaftlichen Entscheidungszentrums Berlin.
Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Strasse 29
10178 Berlin
Postanschrift:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
11054 Berlin
+49 30 2033-0
info(at)arbeitgeber.de
arbeitgeber.de
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Postanschrift:
11053 Berlin
+49 30 2028-0
info(at)bdi.eu
bdi.eu
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
+49 30 20308-0
Fax: +49 30 20308-1000
info(at)dihk.de
www.dihk.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
+49 30-20619-0
Fax: +49 30-20619460
info(at)zdh.de
www.zdh.de