Arbeitsrecht und Tarifsystem
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen und dem Arbeitgeber sowie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Deutschland verbindet hierbei unternehmerischen Wettbewerb mit sozialem Interessenausgleich. Wesentlich für die Arbeitsbedingungen sind Tarifverträge, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden.
Arbeitgeberverbände
- Zusammenschluss in regionalen Verbänden, die sich nach dem Industrieverbandsprinzip voneinander abgrenzen
- Dachorganisation der Arbeitgeberverbände ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
- umfassen sämtliche Wirtschaftszweige von der Industrie über Handel, Handwerk, Banken, Versicherungen und Landwirtschaft bis hin zum Verkehr
- vertreten die Unternehmen in ihrer Funktion als Arbeitgeber, das heißt als Verhandlungspartner der Gewerkschaften
- Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg ist die UVB
Gewerkschaften
- Gewerkschaften sind parteipolitisch unabhängig
- Prinzip der Branchengewerkschaft
- Organisationsgrad: Durchschnitt unter 25 %
- Starke gewerkschaftliche Bestrebungen auch in der new oconomy/IT-Unternehmen/Startups Mitglieder zu werben
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): größte Gewerkschaftsorganisation in der Privatwirtschaft Deutschlands, rund 5,7 Mio. Mitglieder (2024) in acht einzelnen Gewerkschaften
- Ver.di: Größte Gewerkschaft im Öffentlichen Dienst, rund 2 Mio. Mitglieder (2024)