In Deutschland können Löhne und Arbeitsbedingungen entweder auf betrieblicher oder auf überbetrieblicher Ebene vereinbart werden.

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen oder zwischen Gewerkschaften und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen.

Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest. Dazu gehören insbesondere:

  • Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen
  • Arbeitszeit,
  • Urlaub,
  • Urlaubsgeld,
  • Weihnachtsgeld,
  • Kündigungsfristen sowie
  • Ausschlussfristen.

Geltungsbereich

  • Tarifverträge gelten nicht automatisch für jedes Arbeitsverhältnis!
  • Tarifverträge gelten nur für den Tarifbereich, für den sie abgeschlossen wurden, also z.B. eine bestimmte Branche, einen bestimmten Tarifbezirk oder einen bestimmten Betrieb.
  • Tarifvertragsrecht gilt für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien, also für die Gewerkschaftsmitglieder und die Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind.
  • Anspruch auf tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft im jeweiligen Tarifbereich.
  • Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, da Tarifverträge in Bezug genommen werden.
  • Viele Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, orientieren sich an den Branchentarifen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
  • Tarifverträge, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als "allgemeinverbindlich" erklärt worden sind, gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Tarifbereich.

(Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, 2019)


Tarifbindung der Beschäftigten 2022 in Prozent

  West  Ost
Branchentarif 43 33
Firmen- oder Haustarif 9 12
Kein Tarifvertrag 48 55

(Quelle: IAB-Betriebspanel 2022, hochgerechnete Werte)


Alternativen zum Tarifvertrag

Die Entlohnung kann auf betrieblicher Ebene geregelt werden, entweder durch Tarifverträge mit einer Gewerkschaft oder durch individuelle Arbeitsverträge mit einzelnen Mitarbeitern. Mit dem Betriebsrat können Entgeltordnungen vereinbart werden, wenn kein Tarifvertrag gilt.

Einzelarbeitsverträge dürften insbesondere für solche Betriebe attraktiv sein, in denen die Arbeitsbedingungen nicht standardisiert oder die Mitarbeiterzahlen überschaubar sind.