GRW-Fördergebietskarte - Förderperiode 2014 - 2021
Zur eindeutigen Feststellung des Fördergebiets muss die genaue Anschrift des Investitionsstandortes eingetragen werden:
Bitte beachten Sie, dass die Förderperiode 2014 - 2021 beendet ist und die hier ausgewiesenen Fördergebiete ausschließlich für diese abgelaufene Förderperiode Geltung hatten.
Für die Förderperiode 2014 - 2021 galt Folgendes:
Die zulässige GRW-Höchstförderung variiert innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig. Berlin wurde gemäß dieser Vorgabe in zwei Fördergebiete (C- und D-Fördergebiet) aufgeteilt.
In den beiden Berliner Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze gewährt werden:
C-Fördergebiet | D-Fördergebiet 1) | ||
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 2) | 30% | Betriebsstätten von kleinen Unternehmen2) | 20% |
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 3) | 20% | Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 3) | 10% |
sonstige Betriebsstätten | 10% | sonstige Betriebsstätten | 7,5%, maximal 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren ab dem Zeitpunkt der ersten Beihilfe |
1) gültige Bruttoförderhöchstsätze ab 01. Juli 2014
2) Kleine Unternehmen sind, die
- weniger als 50 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.
Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 (ABl. EU Nr. L 63/22 vom 28. Februar 2004) in der jeweils gültigen Fassung
3) Mittlere Unternehmen sind, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.
Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 (ABl. EU Nr. L 63/22 vom 28. Februar 2004) in der jeweils gültigen Fassung